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Die Gleichstellung von Frau und Mann ist in den Verfassungen von Bund und Kanton Zürich festgeschrieben und im Gleichstellungsgesetz verankert - aber im Alltag noch nicht erreicht. Die Fachstelle für Gleichstellung des Kantons Zürich arbeitet daran, dass Gleichstellung Realität wird. Das bedeutet: - Frauen und Männer erhalten für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn
- Haus- und Familienarbeit ist fair zwischen Männern und Frauen aufgeteilt
- In Wirtschaft und Politik sind Frauen und Männer ausgewogen vertreten
- Frauen und Männer leisten gleich viel unbezahlte Betreuungs- und Freiwilligenarbeit
- Mädchen und Jungen wählen ihren Beruf auf Grund ihrer Fähigkeiten und Interessen
- Niemand wird Opfer von sexualisierter Gewalt
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